Einige werden sagen, “Was soll diese Frage ist doch das Gleiche”, andere wiederum sind bestrebt ihr Bildungsangebot von dem Begriff “Fernunterricht” abzusetzen. Dies hat auch seinen guten Grund und dieser heißt ZfU = Zentralstelle für Fernunterricht.
Gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz müssen alle Bildungsangebote, die “Fernunterricht” sind von der ZfU zugelassen werden (bevor sie angeboten werden). Das Zulassungsverfahren ist je nach Kursumfang aufwendig und kostet natürlich Geld. Das Gesetz trat am 1.1.1977 in Kraft und sollte Verbraucher vor unlauteren Anbietern von Fernlehrgängen schützen. Dies ist an sich lobenswert, gab es damals Knebelverträge und Anbieter, die das versprochene Lernziel nicht erreichen ließen. Im Jahre 1976 wurden die Kursinhalte auf Papier gedruckt und per Post durch die Republik geschickt. Heute werden noch die gleichen Kurse (aktualisiert natürlich) angeboten, nun aber unter Zuhilfenahme des Internets. Die Kurse dauern lange (1 – 3 Jahre) und dienten der Vorbereitung auf offizielle Abschlüsse.
Internetgestützte Bildungsangebote sind inzwischen so vielfältig, dass diese nur zum Teil in die Schublade des ursprünglichen “Fernunterricht” passen. Ein 4-Wochen-Kurs zum Thema “Social Software im eLearning” oder ein Online-Kurs zu Excel ist nach Meinung der ZfU ebenfalls “Fernunterricht” und müsste sich den Zulassungsverfahren unterziehen. Hiergegen wehren sich Bildungsanbieter, da durch die Zulassungspflicht die Kurse verteuert werden und in Bezug auf die Vorschriften zur Abwicklung das Ganze nicht mehr praxistauglich ist. Auch werden deutsche Anbieter gegenüber ausländischen Anbietern schlechter gestellt, da es ein solches Gesetz (natürlich) in anderen Ländern nicht gibt.
“Qualitätssicherung” ist ein Argument der Verfechter des Gesetzes, würden doch beim Zulassungsverfahren nicht nur kaufmännische Bedingungen sondern natürlich auch die Didaktik, Methodik und die Qualität der Trainer geprüft. Auf dem freien Markt der Bildungsanbieter von Präsenzkursen gibt es dies nicht. Hier regelt dies der Markt und freiwillige Zertifizierungen. Das sollte auch für Online-Angebote gelten.
Am 18.08.2010 hat der D-ELAN einen offenen Brief an Ansprechpartner im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesinstitut für Berufsbildung und bildungspolitischen Sprechern der Parteien im Deutschen Bundestag gesendet, den Sie hier lesen können – Auf die Reaktionen sind wir gespannt.
Quellen zur Rechtslage:
http://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/index.html




